on May 17, 2010 by admin in Deutschland, Comments (4)

Wie kann ich ein in Deutschland gekauftes Auto nach Frankreich überführen?

Hallo,

meine Stiefmutter hat sich ein in gekauft. Jetzt würde sie es gerne in anmelden, Was benötigen wir um das Auto von Deutschland bringen zu können? Hoffe ihr könnt mir helfen. Wäre echt super!
Vielen Dank schon einmal. Was brauche ich denn alles für die Zulassungsstelle um ein Überführungskennzeichen zu erhalten?

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4 Comments

  1. "Danger zeigt Herz"

    May 17, 2010 @ 10:58 am

    Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
    Kaufvertrag wäre gut aber nicht notwendig
    Wenn ihr es selber überführen wollt dann noch Überführungskennzeichen, gibt es bei jeder Zulassungsstelle, oder eine Firma beauftragen. Ist aber teuer.

    Nachtrag:
    Für das Überführungsnummernschild bei der Zulassungsstelle zu bekommen benötigt ihr den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugsschein und etwa 70 €uro das kostet das Schild für 1 Woche.

  2. Kai R

    May 17, 2010 @ 11:45 am

    Hallo,

    es geht mit einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen, aber besser ist ein Ausfuhrnummernschild. Die KZK gelten nur 5 Tage und werden nicht überall im Ausland anerkannt. Du brauchst eine Versicherung, die Papiere und das Auto muss noch TÜV haben. Dann kannst Du die Kennzeichen auf der Zulassungsstelle bekommen.

  3. pan_169

    May 17, 2010 @ 12:23 pm

    Glaube das geht billiger
    Kaufvertrag
    KFZ Brief
    TÜV Nachweis und ASU
    in Frankreich zulassen
    Auto holen
    das Wahr es
    Warum soll das Auto zwei mal zugelassen werden
    das Fahrzeug muß sich doch nicht vorstellen

  4. Ralf K

    May 17, 2010 @ 12:43 pm

    Ausfuhrkennzeichen

    Das Ausfuhrkennzeichen dient zur Überführung eines Fahrzeuges in das Ausland. Es kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    - Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
    - Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    - Versicherungsbestätigung: Deckungskarten gibt es beim Schildermacher, oder z. B. bei http://www. nondos. com
    - gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung (TÜV)
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Kennzeichenschilder ( wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist).
    - Vorführung: In NRW muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.

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