on May 17, 2010 by admin in Deutschland, Comments (4)
Wie kann ich ein in Deutschland gekauftes Auto nach Frankreich überführen?
Hallo,
meine Stiefmutter hat sich ein Auto in Deutschland gekauft. Jetzt würde sie es gerne in Frankreich anmelden, Was benötigen wir um das Auto von Deutschland nach Frankreich bringen zu können? Hoffe ihr könnt mir helfen. Wäre echt super!
Vielen Dank schon einmal. Was brauche ich denn alles für die Zulassungsstelle um ein Überführungskennzeichen zu erhalten?
Tags: Auto, überführen, Deutschland, Frankreich, gekauftes, kann, nach
"Danger zeigt Herz"
May 17, 2010 @ 10:58 am
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Kaufvertrag wäre gut aber nicht notwendig
Wenn ihr es selber überführen wollt dann noch Überführungskennzeichen, gibt es bei jeder Zulassungsstelle, oder eine Firma beauftragen. Ist aber teuer.
Nachtrag:
Für das Überführungsnummernschild bei der Zulassungsstelle zu bekommen benötigt ihr den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugsschein und etwa 70 €uro das kostet das Schild für 1 Woche.
Kai R
May 17, 2010 @ 11:45 am
Hallo,
es geht mit einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen, aber besser ist ein Ausfuhrnummernschild. Die KZK gelten nur 5 Tage und werden nicht überall im Ausland anerkannt. Du brauchst eine Versicherung, die Papiere und das Auto muss noch TÜV haben. Dann kannst Du die Kennzeichen auf der Zulassungsstelle bekommen.
pan_169
May 17, 2010 @ 12:23 pm
Glaube das geht billiger
Kaufvertrag
KFZ Brief
TÜV Nachweis und ASU
in Frankreich zulassen
Auto holen
das Wahr es
Warum soll das Auto zwei mal zugelassen werden
das Fahrzeug muß sich doch nicht vorstellen
Ralf K
May 17, 2010 @ 12:43 pm
Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen dient zur Überführung eines Fahrzeuges in das Ausland. Es kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Versicherungsbestätigung: Deckungskarten gibt es beim Schildermacher, oder z. B. bei http://www. nondos. com
- gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung (TÜV)
- Personalausweis oder Reisepass
- Kennzeichenschilder ( wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist).
- Vorführung: In NRW muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.